Pressemitteilung – steuerliche Absetzbarkeit von Studienaufwendungen
Alle Studenten, die eine Berufsausbildung vor dem jetztigen Studium absolviert haben oder die sich nun in einem Zweitstudium befinden, werden sehr erfreut darüber sein, zu erfahren, dass sie ihre Studienaufwendungen mit den ersten Einkünften im zukünftigen Beruf verrechnen dürfen.
Leider sind zur Zeit nur diese Studenten davon betroffen. Für diejenigen unter uns, die sich im Erststudium befinden, gilt diese Regelung bisher noch nicht.
Aber auch dies sollte sich laut Prof. Dr. Rick bald ändern: “Da dem BFH aber ein vergleichbares Musterverfahren vorliegt, ist davon auszugehen, dass wegen des Gleichheitsgrundsatzes auch hier eine Entscheidung zugunsten der Studierenden ergehen wird”.
Was ihr dafür tun müsst, um diese Studienaufwendungen absetzen zu können, könnt ihr in einer speziell dafür nun zum zweiten Mal angebotenen Veranstaltung von Prof. Rick am 16.12.2010 erfahren.
Hier findet ihr die Pressemitteilung: FH Aachen_Pressemitteilung_Steuerliche Absetzbarkeit
Alle Informationen zur Veranstaltung:

